Die Wiederbeschaffungskosten beziehen sich auf die Anschaffungskosten, welche beim Neukauf eines identischen oder gleichwertigen Gutes entstehen würden. Die Wiederbeschaffungskosten enthalten neben dem eigentlichen Kaufpreis die mit der Ersatzbeschaffung verbundenen Kostenbestandteile. Bei der Berechnung der Wiederbeschaffungskosten ist der zum Berechnungszeitpunkt zu bezahlende Preis maßgeblich, somit bilden diese die tatsächlich entstehenden Aufwendungen einer Ersatzbeschaffung korrekter als das System des Zeitwertes nach linearen Abschreibungen ab. Als Wiederbeschaffungskosten gelten die Kosten, welche bei einem Einkauf im Handel anfallen; das gilt auch für den Ersatzkauf eines Kraftwagens, zumal bei der zu günstigeren Preisen möglichen Kaufabwicklung über private Verkäufer nicht die wünschenswerten Gewährleistungsansprüche bestehen.