Wiederbeschaffungspreis

Der Wiederbeschaffungspreis bezeichnet den Preis, welcher für die Neuanschaffung eines identischen oder eines gleichwertigen Gutes bezahlt werden muss. Im Gegensatz zu den Wiederbeschaffungskosten besteht der Wiederbeschaffungspreis nur aus dem direkt an den Verkäufer zu entrichtenden Verkaufspreis, während weitere Beschaffungskosten in ihm nicht enthalten sind. In der Praxis erfolgt diese Unterscheidung zwischen dem Wiederbeschaffungspreis und den Wiederbeschaffungskosten nicht konsequent. Der Wiederbeschaffungspreis im engeren Sinn ist für die betriebliche Kalkulation weniger aussagekräftig als die kompletten Wiederbeschaffungskosten, da bei einer Beschaffung regelmäßig Kosten anfallen. Eine sinnvolle Anwendung findet der Wiederbeschaffungspreis im Versicherungswesen, wenn der Geschädigte keine tatsächliche Wiederbeschaffung vornimmt.

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