Der Wiederbeschaffungswert ist ein vornehmlich in Österreich üblicher Ausdruck für die Wiederbeschaffungskosten eines Gutes und bezeichnet den zu zahlenden Kaufpreis zuzüglich der Beschaffungskosten. Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Kaufbetrag für ein gleichartiges und zugleich gleichwertiges Gut. Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den tatsächlichen Wert eines im Unternehmen vorhandenen Gegenstandes. Das österreichische Recht trennt zudem zwischen dem Wiederbeschaffungszeitwert und dem Wiederbeschaffungsneuwert. Der Wiederbeschaffungswert ist außer für die betriebliche Kostenrechnung für den Erstattungsanspruch im Rahmen der Haftpflichtversicherung von Bedeutung. Bei Kraftfahrzeugen gilt als Wiederbeschaffungswert der durchschnittliche Verkaufspreis bei Händlern, da bei einem Kauf über private Anbieter keine ausreichenden Gewährleistungsansprüche bestehen.