Wiederkaufsrecht

Das Wiederkaufsrecht bezeichnet die vertragliche Zusicherung an den Verkäufer, das von ihm verkaufte Gut innerhalb eines definierten Zeitraums vom Käufer zurückkaufen zu dürfen. Oftmals wird für die Ausübung des Wiederkaufsrechts ein höherer Preis als der ursprünglich vereinbarte Kaufpreis vereinbart. Sofern kein abweichender Preis für den Wiederkauf vereinbart wird, gilt gesetzlich der ursprüngliche Verkaufspreis auch als Wiederkaufspreis. Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein Wiederkaufsrecht nur für vertraglich definierte Fälle gilt. Von dieser Möglichkeit machen Gemeinden oftmals Gebrauch, indem sie Grundstücke unter dem Vorbehalt verkaufen, dass der Käufer umgehend mit der Bebauung beginnt; sofern in diesem Fall keine Baumaßnahme erfolgt, macht die Gemeinde von ihrem bedingten Wiederkaufsrecht Gebrauch und beugt einer eventuellen Grundstückspekulation vor.

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