Wiederverkaufswert

Der Wiederverkaufswert bezeichnet einen festgelegten Wert, welcher im Gegensatz zum Wiederverkaufspreis nicht zwingend tatsächlich realisiert werden muss. Beim Fahrzeugleasing und bei der Drei-Wege-Finanzierung wird der Wiederverkaufswert vorwiegend als Restwert bezeichnet und berechnet sich anhand der Fahrleistung sowie nach dem Zustand des Fahrzeuges. Wenn diese Parameter wie vereinbart ausfallen, trägt in der Regel der Leasinggeber das Risiko eines den Wert unterschreitenden tatsächlichen Wiederverkaufspreises. Der Unterschied zwischen dem Neupreis und dem angenommenen Wiederverkaufswert bestimmt den erwarteten Wertverlust eines Wagens oder einer Immobilie sowie von Sammlergegenständen. Besonders auf dem Automarkt lässt sich beobachten, dass einige Hersteller einen deutlich höheren Wiederverkaufswert für ihre Modelle als die meisten Wettbewerber angeben.

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