Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung untersucht sowohl in der Planungsphase als auch im Rückblick die Wirtschaftlichkeit getätigter beziehungsweise geplanter Investitionen. Während die rückschauende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit exakten Daten operieren kann, ist die vorausblickende Untersuchung der Wirtschaftlichkeit geplanter Maßnahmen teilweise auf Annahmen angewiesen. Für die Förderungswürdigkeit öffentlicher Aufgaben ist ein positives Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Form der Kosten-Nutzen-Analyse vorgeschrieben. Innerhalb der Bundesverwaltung wird das Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung geplanter Investitionen als WiBe abgekürzt. Es bezieht sich vor allem auf geplante Investitionen im IT-Bereich und unterteilt das Vorhaben in vier Phasen. Auf diese Weise untersucht die WiBe nicht nur die Wirtschaftlichkeit einer geplanten Maßnahme, sondern befasst sich zugleich mit der Erfolgskontrolle.

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