Die Wirtschaftsunion bezeichnet eine Form der Zusammenarbeit zwischen mehreren Ländern. Außer durch den gemeinsamen Markt ist die Wirtschaftsunion durch eine Zusammenarbeit in der Wirtschaftspolitik gekennzeichnet. Innerhalb einer Wirtschaftsunion besteht ein grundsätzlich freier Warenverkehr und Kapitalverkehr, des Weiteren dürfen die Staatsbürger aller an der Union beteiligten Staaten in allen Mitgliedsländern uneingeschränkt arbeiten; für einzelne genehmigungspflichtige Berufe können abweichende Vereinbarungen gelten. Eine bekannte Form der Wirtschaftsunion war die inzwischen zur Europäischen Union (EU) weiterentwickelte EWG; des Weiteren gingen die Bundesrepublik Deutschland und die ehemalige DDR unmittelbar vor der Wiedervereinigung eine Wirtschaftsunion ein.