Wirtschaftsverband

Ein Wirtschaftsverband dient als Zusammenschluss von Unternehmen der Interessenvertretung gegenüber den politischen Entscheidungsgremien. In Deutschland entscheiden sich Wirtschaftsverbände zumeist für die Rechtsform des eingetragenen Vereines. Der Zusammenschluss zu Wirtschaftsverbänden erfolgt auf freiwilliger Basis, während die Mitgliedschaft in der mit ähnlichen Aufgaben betrauten Industrie- und Handelskammer als Pflichtmitgliedschaft erfolgt. Im Bereich des Handwerks lassen sich die Innungen mit Wirtschaftsverbänden der Industrie hinsichtlich der Arbeitsweise vergleichen, allerdings erfolgt die Mitgliedschaft in der zuständigen Innung auf Grund gesetzlicher Bestimmungen als Zwangsmitgliedschaft. Die Wirtschaftsverbände bilden ihrerseits bundesweite Spitzenverbände aus, einige von ihnen übernehmen auch die Aufgaben eines berufsständischen Versorgungswerkes.

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