Wirtschaftsverfassung

In der Rechtswissenschaft bezeichnet die Wirtschaftsverfassung heute die Bestimmungen, welche sich aus dem Grundgesetz oder der Verfassung der Europäischen Union für die Wirtschaft ableiten lassen. In älteren rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen kann die Wirtschaftsverfassung die Gesamtheit der auf die Wirtschaft bezogenen Rechtsnormen bezeichnen. In der Wirtschaftswissenschaft und in den Sozialwissenschaften wird unter der Wirtschaftsverfassung die Gesamtheit aller für die Wirtschaft eines Staates oder einer Staatengemeinschaft gültigen Entscheidungen verstanden. Dabei ist für die Wirtschaftswissenschaft und für die Sozialwissenschaften nicht maßgeblich, ob die einzelnen Entscheidungen auf festen Rechtsnormen oder auf ihrer üblichen Interpretation beruhen.

^