Wochenendzulagen

Wochenendzulagen sind zusätzliche Entgelte, welche für eine Tätigkeit am Wochenende anfallen. An Arbeitnehmer ausgezahlte Wochenendzulagen sind steuerfrei und von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit, wenn sie die Tätigkeit an einem Sonntag betreffen. Eine steuerliche Vergünstigung für laut Tarifvertrag oder freiwillig bezahlte Wochenendzulagen bei einer Tätigkeit an Samstagen sieht das Gesetz derzeit nicht vor. Der Sinn der Wochenendzulagen besteht darin, einen finanziellen Ausgleich für das Arbeiten zu unüblichen Zeiten zu gewähren. Außer im Arbeitsrecht sind Wochenendzulagen auch bei der Handwerkerrechnung gebräuchlich, wenn die abgerechneten Tätigkeiten während des Wochenendes vorgenommen wurden. In diesem Fall betreffen die Wochenendzulagen zumeist Arbeiten an Samstagen und an Sonntagen.

^