Wochenendzuschläge sind im Arbeitsrecht zusätzliche Entgelte für die Arbeit an Wochenenden. Die derzeitige Fassung des Steuerrechts sieht vor, dass diese steuerfrei und auch von Abgaben für Sozialversicherungsbeiträge befreit sind, wenn sie berufliche Tätigkeiten an Sonntagen betreffen. Falls der Arbeitgeber laut Tarifvertrag oder freiwillig Zuschläge für die Berufstätigkeit an Samstagen bezahlt, müssen diese wie gewöhnlicher Arbeitslohn versteuert und mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt werden. Wochenendzuschläge sind auch bei Handwerksbetrieben üblich, wenn die Tätigkeit am Wochenende erfolgt. Diese werden üblicherweise an Samstagen ebenso wie an Sonntagen erhoben. Selbst einige Kinos und Theater erheben Wochenendzuschläge für Vorführungen am Wochenende, üblicher ist aber die von Besuchern als kundenfreundlich empfundene Variante, einen Preisnachlass für Nachmittagsvorstellungen während der Woche zu gewähren.