Wohneigentumsförderung

Bis Ende 2005 bestand die Wohneigentumsförderung in der Eigenheimzulage, welche die umfassendste staatliche Subvention in der Bundesrepublik Deutschland darstellte. Seit ihrer Abschaffung besteht die wesentliche Form der Wohneigentumsförderung in der Vergabe von Förderkrediten über die KfW Bank. Des Weiteren fördern viele Kommunen die Bildung von Wohneigentum durch junge Familien, indem sie diesen ebenfalls günstige Darlehen und zum Teil Zuschüsse gewähren. Weitere Methoden der Wohneigentumsförderung sieht das Steuerrecht vor. Zudem gehören die Förderungswürdigkeit von Bausparverträgen und der sogenannte Wohn-Riester zu den Bestandteilen der Wohneigentumsförderung. Das zentrale Ziel der Wohneigentumsförderung besteht darin, den Anteil der in einer eigenen Immobilie lebenden Haushalte zu erhöhen.

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