Wohngeld

Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung, welche nach den Bestimmungen des Wohngeldgesetzes ausgezahlt wird. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, während Wohnungsbesitzer und Hauseigentümer für den von ihnen genutzten Wohnraum einen Lastenzuschuss bekommen. Der Wohngeldanspruch ist auf eine angemessene Wohnung begrenzt. Für die Berechnung des Wohngeldes ist sowohl die Miete als auch das eigene Einkommen maßgeblich; zudem entfällt der Anspruch, wenn verwertbares Vermögen in einem großen Umfang vorhanden ist. Empfänger des Arbeitslosengeldes II erhalten anstelle des Wohngeldes einen Wohnkostenzuschuss über die Arbeitsagentur, eine ähnliche Regelung gilt für Bezieher der Ausbildungsförderung. Die Kosten für das Wohngeld bringen die Bundesländer und der Bund auf, während die praktische Abwicklung in Gemeinden oder Landkreisen erfolgt. In der Umgangssprache bezeichnen Wohnungseigentümer teilweise das Hausgeld als Wohngeld.

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