Wohngeldantrag

Ein Wohngeldantrag ist für den Bezug des Wohngeldes zu stellen. Wohngeld ist der gemeinsame Begriff für den Mietzuschuss und den Lastenzuschuss. Keinen Wohngeldantrag stellen können Bezieher staatlicher Transferleistungen. Stattdessen werden Zuschüsse zu den Wohnkosten über diese Leistungen wie das Arbeitslosengeld II gewährt. Auch BAföG-Empfänger erhalten einen Wohnkostenzuschuss über das BAföG, so dass Studierende nur dann einen Wohngeldantrag stellen können, wenn sie dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben. Das gilt unter anderem nach einem nicht genehmigten Fachrichtungswechsel oder dem Überschreiten der Förderungshöchstdauer. Maßgeblich für die Genehmigung eines Wohngeldantrages sind die Höhe des Einkommens und die zu zahlende Miete beziehungsweise die monatliche Belastung des Wohneigentums.

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