Die Wohngeldberechnung stellt fest, ob und welcher Höhe der Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht. Der Betrag des Wohngeldes ist vom Einkommen des Haushalts und von den Einnahmen ebenso wie von der Miete beim Mietzuschuss beziehungsweise von der Höhe der Belastung durch eine Eigentumswohnung beziehungsweise durch ein Eigenheim beim Lastenzuschuss abhängig. Die Methode der Wohngeldberechnung wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert, unter anderem war zeitweise ein Heizkostenzuschuss in das Wohngeld integriert. Umgangssprachlich wird auch die Ermittlung des Wohnzuschusses beim Arbeitslosengeld II und beim BAföG als Wohngeldberechnung bezeichnet, obgleich tatsächlich der Rechtsanspruch auf entsprechende Zuschläge den Wohngeldanspruch ausschließt.