Das Wohngeldgesetz befasst sich mit dem Rechtsanspruch auf Wohngeld und mit dem Auszahlungsverfahren. Ein Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht grundsätzlich, wenn das verfügbare Einkommen für die Zahlung der Miete oder der Kosten eines Eigenheims nicht ausreicht. Entsprechend der Wohnverhältnisse als Mieter oder Eigentümer unterscheidet das Wohngeldgesetz zwischen dem Mietzuschuss und dem Lastenzuschuss. Das Wohngeldgesetz schließt den Anspruch auf den Wohngeldbezug für Studierende mit einem Anspruch auf BAföG ausdrücklich aus, spricht Studierenden ohne Anrecht auf diese Förderung jedoch grundsätzlich das Recht auf Wohngeld zu. Der Grund für diese Unterscheidung besteht darin, dass im BAföG ebenso wie im Arbeitslosengeld II bereits ein Zuschlag für die Unterkunftskosten enthalten ist. Für den Wohngeldbezug ist ein angemessener Wohnraum erforderlich.