Der Wohngeldrechner bietet die Möglichkeit, den Rechtsanspruch auf Wohngeld und gegebenenfalls dessen Höhe zu ermitteln. Für die Nutzung des Wohngeldrechners ist die Eingabe des Einkommens ebenso wie die Angabe der Höhe der Miete beim Mietzuschuss oder der monatlichen Belastung beim Lastenzuschuss erforderlich. Des Weiteren stellt die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen eine Grundlage zur Wohngeldberechnung durch den Wohngeldrechner dar. Der Wohngeldrechner liefert einen ersten Anhaltspunkt für das Anrecht auf eine Wohngeldzahlung, Voraussetzung für das tatsächliche Zutreffen des Rechenergebnisses ist jedoch zusätzlich, dass die Unterkunft als angemessen bewertet wird. Bei der Nutzung eines Wohngeldrechners ist auch darauf zu achten, für welches Bundesland die Rechnung erstellt wird.