Wohngeldverordnung

Der Begriff Wohngeldverordnung kann sich sowohl auf die Durchführungsbestimmungen zum Wohngeldgesetz als auch auf das komplette Gesetzeswerk beziehen, fachsprachlich korrekt ist die Begrenzung auf die erlassenden Verordnungen. Die Wohngeldverordnung interpretiert die gesetzlichen Bestimmungen zum Anspruch auf das Wohngeld und auf die Berechnung des Wohngeldes, des Weiteren befasst sich mit den Auszahlungsvorschriften und der eventuellen Rückforderung bei einem ungerechtfertigten Wohngeldbezug. Die Wohngeldverordnung bezieht sich auf mögliche Bezieher von Wohngeld im engeren Sinn. Umgangssprachlich werden die sich mit den Zuschlägen für die Unterkunftskosten bei einem Bezug von BAföG oder ALG II befassenden Richtlinien ebenfalls als Wohngeldverordnungen bezeichnet.

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