Als Wohngeldzuschuss wird sowohl der Grundbetrag bei einem Wohngeldanspruch als auch ein für besondere Sachverhalte zusätzlich gezahlter Betrag bezeichnet. Der Wohngeldzuschuss als Grundanspruch wird in den Mietzuschuss bei Mietwohnungen und in den Lastenzuschuss bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen aufgeteilt. Ein zusätzlicher Wohngeldzuschuss wurde zeitweise für die entstehenden Heizkosten pauschal bezahlt. Die Höhe des Wohngeldzuschusses richtet sich nach dem Arbeitseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Miethöhe. Umgangssprachlich wird auch der für die Unterkunftskosten gezahlte Zuschuss beim BAföG und beim Arbeitslosengeld II als Wohngeldzuschuss statt korrekt als Wohnkostenzuschuss bezeichnet, obgleich der Anspruch auf eine dieser beiden Leistungen den Wohngeldanspruch der Sache nach ausschließt.