Wohnungsabnahmeprotokoll

Das Wohnungsabnahmeprotokoll wird beim Kauf oder bei der Miete einer Wohnung erstellt, bei Mietverträgen wird es auch als Wohnungsübergabeprotokoll bezeichnet. Im Protokoll halten Vermieter und Mieter beziehungsweise der bisherige und der künftige Wohnungsbesitzer fest, welche Schäden vorhanden sind. Zugleich regeln sie im Wohnungsabnahmeprotokoll, wer für die Beseitigung der festgestellten Mängel zuständig ist. Idealerweise erfassen beide Parteien im Wohnungsabnahmeprotokoll auch die Zählerstände, um spätere Streitigkeiten hinsichtlich der Übergabestände auszuschließen; zudem ändern die meisten Verbraucher eine Schlussrechnung mit einem (möglicherweise durch den Netzbetreiber geschätzten) falschen Zählerstand nur bei Vorlage eines Wohnungsabnahmeprotokolls oder auf Grund einer gleichlautenden Erklärung des bisherigen und des künftigen Energiekunden.

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