Die Wohnungsvermittlung meint im weiten Sinn die Vermittlung einer Wohnung durch verschiedene Dienstleister einschließlich durch die Tätigkeit eines Maklers. Im engeren Sinn gilt als Wohnungsvermittlung die zumeist ehrenamtlich vorgenommene Vermittlung von Wohnraum an Universitäten durch die Studierendenverwaltung oder durch das Studentenwerk sowie die allgemeine Vermittlung von Wohnraum durch eine Kommune. Die kommunale Wohnungsvermittlung unterstützt besonders Menschen, welche Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Des Weiteren kann die städtische Wohnungsvermittlung bei drohender Obdachlosigkeit Einweisungen in eine Wohnung vornehmen. Die Wohnungsvermittlung durch einen Makler ist gebührenpflichtig, der gewerbliche Wohnungsvermittler darf jedoch nur ein Erfolgshonorar verlangen. Kein Honoraranspruch besteht, wenn der Makler Eigentümer oder Verwalter der (scheinbar) vermittelten Wohnung ist.