Wohnungsmiete

Die Wohnungsmiete ist der für die Nutzung einer Wohnung monatlich aufzubringende Betrag. Während die Nettokaltmiete direkt an den Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümer geht, kassiert er die anfallenden Betriebskosten zur Weiterleitung an die Erbringer der mit diesen abgerechneten Dienste, wobei der Eigentümer grundsätzlich für die entsprechenden Beträge haftet. Die Wohnungsmiete einschließlich der Nebenkosten wird auch als Bruttokaltmiete bezeichnet, wenn sie keine Heizkosten enthält. Wenn die Heizkosten ebenfalls in der Bruttomiete enthalten sind, wird diese als Warmmiete bezeichnet. Die Nettomiete verzinst einerseits das vom Eigentümer für den Erwerb der Mietwohnung eingesetzte Kapital, andererseits dient sie auch als Ausgleichszahlung für die reguläre Wohnungsabnutzung.

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