Wohnungskredit

Mit einem Wohnungskredit wird überwiegend ein dem Erwerb von Wohneigentum dienendes Darlehen bezeichnet, während sich der übergeordnete Begriff Immobilienkredit auch auf ein Darlehen zum Erwerb gewerblicher oder zu vermietender Immobilien beziehen kann. Des Weiteren bezeichnen Banken ein Darlehen auch als Wohnungskredit, wenn es für den Ausbau oder für die Renovierung einer bereits bestehenden Eigentumswohnung oder eines Hauses verwendet werden soll. Wohnungskredite werden zu überdurchschnittlich günstigen Bedingungen vergeben, da der Grundbucheintrag des Darlehens dieses absichert. In Deutschland ist es üblich, dass Wohnungsdarlehen mit einer langfristigen Zinsbindung versehen werden. Für einige Zwecke wie für eine energetische Sanierung von Bestandswohnungen sind Wohnungskredite auch als Förderdarlehen zu erhalten.

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