Wohnungsgeld

Wohnungsgeld ist heute ein selten verwendeter Begriff für das Wohngeld; eine staatliche Unterstützung, welche Mieter und Wohnraumbesitzer erhalten, sofern ihr Einkommen für das Bestreiten der Miete nicht ausreicht. Empfänger von Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II erhalten ebenso wie Bezieher der Ausbildungsförderung kein Wohngeld, da stattdessen ein Wohnzuschlag in diesen Leistungen enthalten ist; diesen Zuschlag bezeichnen einige Empfänger umgangssprachlich auch als Wohnungsgeld. Das Wohn(ungs)geld wird bei der Auszahlung an Mieter auch als Wohnzuschuss und bei der Auszahlung an Wohnraumeigentümer als Lastenzuschuss bezeichnet. Historisch stellte das Wohnungsgeld auch eine neben der Besoldung an Beamte zu zahlende finanzielle Leistung dar, sofern diese keine Dienstwohnung erhielten.

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