Der Wohnungseigentümer ist der Eigentümer einer Eigentumswohnung, welche er selbst bewohnen oder als Kapitalanlage erwerben und vermieten kann. Alle Wohnungseigentümer eines Hauses bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und haben neben ihrer eigenen Wohnung als Sondereigentum Anteil am Gemeinschaftseigentum. Umgangssprachlich wird der Wohnungseigentümer auch als Wohnungsbesitzer bezeichnet, das ist wegen der rechtlich deutlich definierten Position von Eigentümern und Besitzern jedoch unzutreffend. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Wohnungseigentum und dem Hauseigentum. Wenn ein Wohnungseigentümer seine eigene Wohnung bewohnt, handelt es sich zugleich um Wohneigentum. Die Wohnungseigentümer eines Hauses beschließen das gesamte Haus betreffende Maßnahmen auf der Wohnungseigentümerversammlung gemeinsam.