Das Wohnungseigentum bezieht sich auf das Eigentum an vom Eigentümer bewohnten oder vermieteten Wohnraum. Vom Wohnungseigentum ist der Begriff des Wohneigentums abzugrenzen, dieser bezieht sich ausschließlich auf Wohnraum, welchen der Eigentümer selbst für Wohnzwecke nutzt. Das deutsche Recht trennt zudem zwischen dem Hauseigentum und dem Wohnungseigentum und bezieht letzteres ausschließlich auf das Eigentum an einer Eigentumswohnung. Das Wohnungseigentum als Sondereigentum an einer abgegrenzten Wohnung ist regelmäßig mit Rechten und Pflichten am Gemeinschaftseigentum verbunden. Alle Wohnungseigentümer eines Hauses bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Wohnungseigentum kann zu eigenen Wohnzwecken dienen oder als Kapitalanlage erworben und vermietet werden.