Mit der Zahlung einer Wohnungsbauprämie unterstützt der Staat das Bestreben nach dem Erwerb von Wohneigentum. Die Zahlung einer Wohnungsbauprämie ist an Verdienstgrenzen gebunden und erfolgt vorwiegend für Einzahlungen auf Bausparverträge bei Bausparkassen. Des Weiteren kann die Wohnungsbauprämie für den Erwerb von Anteilen einer Baugenossenschaft oder einer Wohnungsgenossenschaft verwendet werden. Weitere mögliche unschädliche Verwendungsformen der Wohnungsbauprämie sind ihre Verwendung für Spareinlagen, welche für den Erwerb von Wohneigentum verwendet werden, sowie für dem Wohn-Riester entsprechende Verträge. Grundsätzlich verlangt die Zahlung der Wohnungsbauprämie eine Ansparphase von sieben Jahren, diese kann jedoch bei einer sofortigen Verwendung des Sparguthabens zum Wohnungserwerb verkürzt werden. Die Wohnungsbauprämie wurde in Deutschland 1952 eingeführt.