In mittelalterlichen Texten ist Wucher mit dem Ertrag oder mit den zu zahlenden Zinsen gleichgesetzt. Inzwischen hat sich die Bedeutung des Begriffes verändert, so dass Wucher heute einen unrechtmäßig hohen Ertrag bedeutet. Wucher nutzt das mangelnde Wissen oder die Unerfahrenheit des schwächeren Geschäftspartners aus und übervorteilt ihn. Für die strafrechtliche Bewertung eines Geschäftes als Wucher ist neben dem Ausnutzen des schwächeren Geschäftspartners eine erkennbare Bereicherungsabsicht des Täters erforderlich. Grundsätzlich berechtigt das Vorliegen von Wucher zur Rückabwicklung des vereinbarten Geschäftes. Besonders häufige Erscheinungsformen von Wucher sind der Zinswucher und der Mietwucher.