Wuchergeschäfte sind Geschäfte, bei welchen einer der beiden beteiligten Parteien die schwache Position des Geschäftspartners ausnutzt und einen übermäßigen Preis bezahlt. Ebenfalls als Wuchergeschäfte gelten Geschäfte, bei welchen der stärkere Partner als Käufer auftritt und entsprechend einen deutlich zu geringen Preis bezahlt. Wuchergeschäfte sind grundsätzlich unwirksam und bewirken das Recht auf Erstattung des nicht korrekt abgerechneten Preises. In historischen Dokumenten können grundsätzlich alle Zinsgeschäfte als Wuchergeschäfte bezeichnet sein, da der Wucher ursprünglich jeden Zins meinte und die negative Konnotation erst später angenommen hatte. Wuchergeschäfte können außer zu zivilrechtlichen Erstattungsansprüchen zu einer strafrechtlichen Ahndung führen.