Wucherpreise

Wucherpreise sind in der Umgangssprache subjektiv als überhöht empfundene Verkaufspreise. In rechtlicher Hinsicht liegen Wucherpreise nur vor, wenn die Preise nach objektiven Kriterien deutlich überhöht sind. Zugleich muss für die rechtliche Bewertung überhöhter Preise als Wucherpreise das Unwissen oder die Situation des schwächeren Vertragspartners ausgenutzt werden. Anbieter können Wucherpreise nur verlangen, wenn kein oder nur ein sehr stark eingeschränkter Wettbewerb besteht, da Kunden in anderen Fällen leicht bei Mitbewerbern einkaufen können. In der öffentlichen Wahrnehmung verlangen Verkaufsstellen oftmals Wucherpreise, auch wenn die Rechtsprechung diese Sichtweise trotz deutlich höherer Preise als in Innenstädten nicht bestätigt.

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