Wucherzins

Als Wucherzins wird umgangssprachlich ein deutlich oberhalb der üblichen Zinssätze gelegener Kreditzins bezeichnet, die rechtlich korrekte Bezeichnung lautet Zinswucher. Für die gesetzliche Bewertung vereinbarter Kreditzinsen als Zinswucher muss neben dem Missverhältnis zwischen den Aufwendungen des Kreditgebers und den durch den Kreditnehmer zu zahlenden Zinsen eine einseitige Vertragsgestaltung erkennbar sein; zugleich muss der Kreditgeber die Unerfahrenheit des Kreditnehmers bei der Festlegung des Zinssatzes ausgenutzt haben. In der Rechtsprechung hat sich durchgesetzt, dass ein gegenüber den Durchschnittszinsen verdoppelter Zinssatz grundsätzlich als Zinswucher gilt. Da Wucherzinsen den Kreditvertrag ungültig machen, muss der Kreditnehmer nur den Darlehensbetrag ohne Zinsen zurückzahlen.

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