XB-Kurszusatz

Der xB-Kurszusatz bei Wertpapieren bedeutet, dass für das auf diese Weise gekennzeichnete Papier am entsprechenden Handelstag ein Kursabschlag vorgenommen wurde, da Bezugsrechte zum Erwerb neuer Aktien ausgegeben wurden. Gegenüber dem Kurszusatz xB ist der Zusatz eB mit identischer Bedeutung häufiger, gelegentlich wird auch das Kürzel exB verwendet. Alle drei Varianten lassen sich ausgeschrieben als ex Bezugsrecht lesen. Der Kurszusatz xB einschließlich seiner Varianten findet sowohl im Parketthandel als auch im elektronischen Handel Verwendung. Ein weiterer bedeutender Kurszusatz lautet xD mit den Varianten eD oder exD und meint eine Kursnotierung, welche eine am entsprechenden Börsentag vorgenommene Dividendenzahlung berücksichtigt.

^