Der Begriff Young-Plan bezeichnet den letzten Plan zur Regulierung der deutschen Schulden, welche auf Grund der Zahlungsverpflichtungen im Versailler Vertrag hinsichtlich von Reparationsleistungen aufgelaufen waren. Der Plan wurde während der Jahre 1929 und 1930 zunächst mit einer Geltung bis zum Jahr 1988 vereinbart, er wurde jedoch bereits 1932 aufgehoben. Der Grund für die Entwicklung des Young-Plans bestand darin, eine Vereinbarung zu treffen, mit deren Hilfe Deutschland seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen konnte und sich zugleich nicht überschuldete. Eine politische Folge des Young-Plans bestand in der vorzeitigen Räumung des französisch besetzten Rheinlandes.