Zahlbarstellung

Die Zahlbarstellung meint in der Fachsprache eigentlich die Vereinbarung des Ortes, an welchem eine Zahlung zu erfolgen hat; in der Umgangssprache wird hierunter oft auch der vereinbarte Termin der Zahlung verstanden. Zusätzlich kann die Zahlbarstellung die Form der Zahlungsübergabe beinhalten. Da Zahlungen üblicherweise nicht bar übergeben werden, ist als Ort der Zahlung bei den meisten Geschäftsvorfällen das Konto des Zahlungsempfängers zu verstehen, so dass der dortige Zahlungseingang die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung darstellt. Von tatsächlicher Bedeutung ist die Zahlbarstellung bei Dokumenten-Akkreditiven, bei welchen grundsätzlich eine Bank als Zahlstelle zu bestimmen ist. Die Zahlbarstellung wird auch als Domicilation bezeichnet.

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