Zahlkarte

Die älteste Bedeutung der Zahlkarte bezeichnet ein zur Geldeinzahlung auf das eigene oder ein fremdes Postscheckkonto dienende Formblatt. Der auch von der Postbank übernommene bankübliche Begriff lautet Zahlschein oder Einzahlungsschein, bei Einzahlungen auf Eigenkonten ist überwiegend kein ausgefüllter Beleg erforderlich. Heute gelten zur Zahlung geeignete Kundenkarten sowie die EC-Karte und Kreditkarten als Zahlkarten. Die Geldkarte kann ebenfalls zu den Zahlkarten gerechnet werden; sie weist als Besonderheit auf, dass der Nutzer den zu verwendenden Betrag vor dem Zahlvorgang vom Girokonto auf das Geldkartenkonto laden muss. In einer dritten Bedeutung meint die Zahlkarte eine in einigen Clubs und Diskotheken zur Anwendung kommende moderne Variante des traditionellen Bierdeckels.

^