Eine Zahlungsaufforderung ist ein anderer Begriff für eine Mahnung. Die gängige Praxis der meisten Unternehmen besteht darin, zunächst eine freundliche und kostenlose Zahlungserinnerung zu versenden und erst, wenn diese nicht den gewünschten Zahlungseingang bewirkt, eine kostenpflichtige Mahnung zu verschicken. Eine Pflicht zur Einhaltung dieses Weges besteht jedoch nicht, wenn der Termin der zu leistenden Zahlung eindeutig bestimmt wurde. Die Zahlungsaufforderung oder Mahnung ist ein wichtiges Element im außergerichtlichen Mahnverfahren. Sie ist an keine Form gebunden und kann somit auch telefonisch erfolgen, wenn der Schuldner die geforderte Zahlung nicht vollständig leisten kann, sollte er auf die erste Zahlungsaufforderung reagieren, da zum Zeitpunkt ihres Versandes viele Lieferanten noch zur Gewährung eines Zahlungsaufschubes bereit sind.