Zahlungsaufschub

Bei einem Zahlungsaufschub handelt es sich um die Erlaubnis, einen geschuldeten Vertrag verspätet zu bezahlen. Wenn ein Zahlungsaufschub nachträglich vereinbart wird, kann er auch als Stundung bezeichnet werden. Üblicherweise meint der Begriff Stundung eine Vereinbarung, dass der vollständige Rechnungsbetrag später als ursprünglich vereinbart beglichen werden darf, während die Abzahlung der Rechnungssumme in Teilbeträgen als Ratenzahlung vereinbart wird. Die Gewährung eines nachträglichen Zahlungsaufschubs ist häufig davon abhängig, dass der Kunde in der Vergangenheit überwiegend rechtzeitig bezahlt hat. Häufig besteht die ergänzende Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub bereits bei einer Bestellung zu vereinbaren, die entsprechende Zahlungsvereinbarung wird überwiegend als Zahlpause beworben.

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