Zahlungsauftrag

Der Begriff des Zahlungsauftrages bezieht sich zumeist auf internationale Zahlungen und meint die Anweisung einer inländischen Bank an ihre ausländische Korrespondenzbank, dem genannten Begünstigten einen bestimmten Betrag auszuhändigen. Des Weiteren wird der Begriff Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr als Synonym für eine Auslandsüberweisung verwendet. Mit der Einführung des Euro als Gemeinschaftswährung nahm die Bedeutung des Zahlungsauftrages ab, da innerhalb des gesamten Währungsraumes Inlandsüberweisungen durchgeführt werden können. In einem weiteren Sinn stellt jeder Auftrag an die kontoführende Bank, eine Zahlung zu leisten, einen Zahlungsauftrag dar, so dass im Rahmen der erweiterten Bedeutung jeder Scheck und jede Überweisung als Zahlungsauftrag zu bezeichnen ist.

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