Zahlungseinstellung

Eine Zahlungseinstellung im wirtschaftswissenschaftlichen Sinn liegt vor, wenn ein Schuldner erkennen lässt, dass er seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. In einem strengen wissenschaftlichen Sinn kann von einer Zahlungseinstellung nur gesprochen werden, wenn diese endgültig ist. Bei einer Insolvenzanmeldung kann der Insolvenzverwalter eine (vorläufige) Zahlungseinstellung anordnen. Umgangssprachlich wird die Nichtfortführung der Bezahlung laufender Kosten auf Grund von Mängeln des zu bezahlenden Produktes ebenfalls als Zahlungseinstellung bezeichnet. Der Plural Zahlungseinstellungen bezeichnet hingegen die Einstellungen, welche ein Käufer im Internet-Handel bezüglich der von ihm bevorzugten Zahlweise vorgenommen hat.

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