Zahlungsort

Der Zahlungsort ist ein Begriff aus der Finanzwissenschaft und der Rechtsprechung, welche zwischen dem Leistungsort und dem Ort, an welchem die Bezahlung zu leisten ist, unterscheiden. Grundsätzlich gilt als Zahlungsort der Wohn- oder Unternehmenssitz des Gläubigers, abweichende vertragliche Vereinbarungen sind uneingeschränkt möglich. Der Begriff des Zahlungsortes kann auch abstrakt aufgefasst werden, bei der geforderten Überweisung eines Zahlungsbetrages auf das Konto des Gläubigers gilt dieses als Zahlungsort. Von besonderer Bedeutung ist der Zahlungsort im Falle des Abhandenkommens einer geleisteten Zahlung, für welche der Schuldner die Verantwortung trägt. Die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsort finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraph 270.

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