Zahlungsplan

Der Begriff Zahlungsplan hat in der Wirtschaftssprache unterschiedliche Bedeutungen. Bei einer vereinbarten Ratenzahlung bezeichnet er die Übersicht über die Höhe und den Fälligkeitstermin der jeweils vereinbarten Teilzahlung. Des Weiteren können Kreditinstitute ihren Kunden einen Zahlungsplan als Übersicht bezüglich der fälligen Zins- und Tilgungsleistungen aushändigen. Bei einem Bauvertrag gibt der vereinbarte Zahlungsplan an, bei welchem Baufortschritt einzelne Zahlungen zu leisten sind, wobei maximal sieben Teilleistungen zulässig sind. Wenn ein Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht rechtzeitig bezahlen kann, ist die Gewährung einer nachträglichen Ratenzahlung unter Aufstellung eines Zahlungsplanes möglich. Im österreichischen Insolvenzrecht ist bei einem Privatkonkurs zwingend ein verbindlicher Zahlungsplan aufzustellen.

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