Zeitkonto ist der Oberbegriff für das Arbeitszeitkonto und für das Zeitarbeitskonto. Letzteres muss für alle Beschäftigten einer Zeitarbeitsfirma geführt werden und dient der Verrechnung von Mehrstunden oder Minusstunden gegenüber dem eigenen Arbeitsvertrag. Solche entstehen regelmäßig, wenn die Arbeitszeitregelung im Entsendebetrieb vom eigenen Arbeitsvertrag abweicht. Zeiten der Nichtvermittlung wegen fehlender Anforderungen dürfen nicht mit dem Zeitkonto verrechnet werden, sondern sind vom Zeitarbeitsunternehmen zu vergüten. Ein Arbeitszeitkonto wird bei klassischen Arbeitsverhältnissen geführt, wenn Überstunden mit einem Freizeitausgleich und nicht mit zusätzlichem Lohn vergütet werden. Des Weiteren finden Arbeitszeitkonten bei flexiblen Arbeitszeiten Anwendung.