Zeitlohn

Der Zeitlohn bezeichnet ein Verfahren zur Ermittlung des Arbeitsentgelts bei Lohnempfängern, bei dessen Reinform ausschließlich die aufgewendete Arbeitszeit das Einkommen bestimmt. Üblicherweise wird der Zeitlohn im Arbeitsrecht in Form eines Stundenlohns vereinbart. Moderne Zeiterfassungssysteme ermöglichen die minutengenaue Abrechnung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit, herkömmliche Systeme nutzen die Arbeitszeitvereinbarung und die gesetzlichen oder im Betrieb üblichen Pausen. Des Weiteren stellt der Zeitlohn einen Bestandteil von Handwerkerrechnungen dar, sofern nicht ein Pauschalpreis vereinbart wurde. In diesem Fall bezieht sich der vom Rechnungsempfänger zu zahlende Zeitlohn auf die für seinen Auftrag verwendete Arbeitszeit. Rundungen sind möglich, die früher übliche Berechnung jeder angefangenen Arbeitsstunde ist aber nicht mehr zulässig.

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