Zeitwertberechnung

Die Zeitwertberechnung erfolgt üblicherweise anhand des Anschaffungspreises beziehungsweise des Wiederbeschaffungspreises und des Alters des zu ersetzenden Gegenstandes. Dabei entspricht der Zeitwert weitgehend dem bei einer geschäftlichen Nutzung des jeweiligen Produktes noch nicht abgeschriebenen Anteil am Verkaufspreis, bei Anspruchsberechtigten ohne das Recht zum Vorsteuerabzug zuzüglich der Mehrwertsteuer. In Einzelfällen wird die Zeitwertberechnung nicht anhand des Alters eines Gerätes, sondern anhand des bisherigen Nutzungsumfangs durchgeführt. Die Zeitwertberechnung ist vorwiegend bei Haftpflichtschäden von Bedeutung, da in diesem Fall der Versicherer Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes und nicht gemäß den Wiederbeschaffungskosten leistet. Bei Kraftfahrzeugen entscheidet die Zeitwertberechnung zusätzlich darüber, ob ein Totalschaden vorliegt.

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