Der Zeitwert ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft. Er bezieht sich vor allem auf die Haftpflichtversicherung und dort darauf, dass der Schädiger nicht den Wiederbeschaffungswert, sondern den Zeitwert der beschädigten Gegenstände erstatten muss. Entsprechend der Gesetzeslage bezahlt auch die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert. Diesen berechnet sie in vielen Fällen durch einen pauschalen Zeitwertabzug vom Anschaffungspreis. Des Weiteren kann ein Zeitwertabzug bei einer Garantieverlängerung erfolgen. In diesem Fall erstattet der Vertragspartner bei Beschädigung ebenfalls nicht den Neuwert, sondern den aktuellen Warenwert. In der Kfz-Versicherung ist die Berechnung des Zeitwertes zusätzlich für die Definition eines Schadensfalles als Totalschaden von Bedeutung. Ein solcher liegt vor, wenn die veranschlagten Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen.