Zeitzuschläge

Zeitzuschläge sind im Arbeitsrecht Zuschläge für das Erbringen der Arbeitsleistung zu ungünstigen Zeiten. Der Gesetzgeber hat für die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen sowie während der Nachtstunden festgelegt, dass die gezahlten Zeitzuschläge weder der Lohnsteuer noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen. In ähnlicher Form berechnen Handwerker Zeitzuschläge für vereinbarte Arbeiten außerhalb der üblichen Dienstleistungszeiten. Tarifverträge und Arbeitsverträge können weitere Zeitzuschläge für andere Arbeitstage beziehungsweise Arbeitszeiten vorsehen, für diese treffen die genannten Vergünstigungen jedoch nicht zu. Des Weiteren werden Zeitzuschläge häufig für Überstunden gezahlt. Damit ist nicht die eigentliche Bezahlung der zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern nur der prozentuale Zuschlag gemeint. Bei Versandaufträgen erheben einige Dienstleister Zeitzuschläge, wenn der Kunde die beschleunigte Zustellung wünscht.

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