Zentraler Kapitalmarktausschuss

Im Zentralen Kapitalmarktausschuss (ZKMA) sind Vertreter aus verschiedenen Bereichen auf freiwilliger Basis dabei. So von der Bundesregierung , der Deutschen Bundesbank und den einflussreichsten Emissionsbanken. Hierbei werden Empfehlungen erarbeitet für die Planung der öffentlichen Hand und wie für einen stabilen Markt gesorgt werden kann. So ist der Ausschuss unter anderem dafür zuständig, Neuemissionen zu prüfen und eine Koordination vorzunehmen. Hierzu wird vom Zentralen Kapitalmarktausschuss ein detaillierter Plan erstellt. Es werden zeitliche Eintragungen vorgenommen, wann zum Beispiel Aktien der öffentlichen Hand ausgegeben werden können. Eine solche Planung ist wichtig, da die Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarkts nur begrenzt ist und dies ansonsten eine Überlastung zur Folge hätte.

^