Beim Zentralen Kreditausschuss (ZKA) handelt es sich um eine Zusammenarbeit von Verbänden aus dem Bereich des deutschen Kreditgewerbes. Dabei geht es um die Bearbeitung der unterschiedlichsten Themenbereiche. Es werden allgemeine Rechtsfragen behandelt oder Fragen zu Wertpapiergeschäften. Auch detaillierte Rechtsbereiche werden bearbeitet. So werden unter anderem Regelungen erarbeitet explizit zum Handels- oder Steuerrecht. Das Ergebnis des Austausches sind ausführliche Stellungnahmen oder auch Vorschläge, die zum Beispiel der Bundesregierung, dem Bundesrat oder der Deutschen Bundesbank unterbreitet werden. Seit dem Jahr 1932 setzt sich der Zentrale Kreditausschuss aus den fünf Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft zusammen. Hierzu zählt unter anderem der Bundesverband deutscher Banken e.V. oder auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V.