Zeugengeld

Das Zeugengeld dient der Entschädigung des Zeugen für die ihm entstandenen Kosten. Es besteht aus dem Verdienstausfall sowie der Erstattung notwendiger Fahrtkosten und Übernachtungskosten. Des Weiteren erhalten von außerhalb anreisende Zeugen einen pauschalen Ausgleich für die ihnen auf Grund der Abwesenheit von ihrem Wohnort entstandenen Mehrkosten. Die Regelungen für das Zeugengeld finden sich in der JVEG. Das Zeugengeld wird auch als Zeugenentschädigung bezeichnet und wird zunächst durch die Justizkasse ausgezahlt. Wenn das Urteil die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Angeklagten im Strafprozess beziehungsweise den Unterlegenen im Zivilprozess vorsieht, fordert die Justizkasse vom Zahlungspflichtigen auch die ausgezahlten Zeugengelder zurück.

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