Zinsbindungsfrist

Eine Zinsbindungsfrist wird bei der Baufinanzierung, Immobilienfinanzierung und teilweise bei der Unternehmensfinanzierung vereinbart. Vor dem Ablauf der Zinsbindungsfrist muss eine Vereinbarung über die Anschlussfinanzierung bei der bisherigen Bank oder bei einem anderen Kreditinstitut abgeschlossen werden. Bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist gilt ein fester Jahreszinssatz. Des Weiteren können Kreditverträge mit eigentlich variablen Zinsen mit einer grundsätzlich kurzen Zinsbindungsfrist verbunden sein. In diesem Fall ist die erste Zinsanpassung erst nach dem Ablauf der vereinbarten Frist möglich. Bei Tagesgeldkonten darf die Verzinsung grundsätzlich jederzeit angepasst werden, abweichend erhalten vor allem Neukunden von vielen Geldinstituten ein Angebot für ein Tagesgeldkonto mit anfänglicher Zinsbindungsfrist.

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